• 07940 18-555
  • Mo-Mi 8-12:30 und 13:30-16|Do 8-12:30 und 13:30-17:30|Fr 8-12 Uhr

Zuzug in den Hohenlohekreis

umzugBei Zuzug in den Hohenlohekreis gilt folgender Ablauf:

  1. bei Anmeldung im Rathaus im Einwohnermeldeamt einen Fragebogen zur Müllentsorgung ausfüllen. Bei einer Beteiligung an einer Behältergemeinschaft muss das Formular "Fragebogen zur Behältergemeinschaft" vom Rechnungsempfänger (Verantwortlicher) ausgefüllt und unterschrieben werden.
  2. Rathaus leitet Fragebogen an die Abfallwirtschaft weiter;
  3. innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Antrags bei der Abfallwirtschaft werden die Restmüll- und BioEnergieTonne an Ihre Adresse geliefert.

Der Gebührenbescheid und die AWH-Servicekarte mit Marken wird Ihnen von der Abfallwirtschaft Hohenlohekreis zugestellt.

Die Altpapiertonne kann über das neue Online-Service-Portal bestellt werden und wird innerhalb von 10 Tagen an Ihre Adresse geliefert.

Hinweis: Ihre Daten können von uns erst nach Anmeldung im Rathaus bearbeitet werden, da die Datenübermittlung elektronisch erfolgt!


Umzug innerhalb des Hohenlohekreises

Bei Umzug innerhalb des Hohenlohekreises können Sie Ihre Restmüll- und BioEnergieTonne mitnehmen. Dies muss jedoch unbedingt beim Einwohnermeldeamt angegeben werden.

Wenn die Behälter an der neuen Adresse nicht mehr gebraucht werden, muss das Formular Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung unter Punkt 4 ausgefüllt und abgegeben werden.

Die Altpapiertonne verbleibt auch bei Umzug innerhalb des Hohenlohekreises an der ursprünglichen Adresse.

Das Team der Abfallwirtschaft berät Sie gerne persönlich oder ist unter der Service-Hotline 07940 18-555 für Sie erreichbar.


Wegzug aus dem Hohenlohekreis

Das Formular Anmeldung/Ummeldung/Abmeldung (unter Punkt 4) muss innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Wegzug gestellt werden. Ansonsten wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro je Behälter fällig.

Geschieht der Wegzug vor Ende des Gebührenjahres, werden mit diesem Antrag ebenfalls die Gebühren für das restliche Jahr erstattet.

In Fällen einer Behältergemeinschaft, muss der Verantwortliche die Beendigung mitteilen. Die Gebührenerstattung wird ab dem Monat errechnet, in dem die Mitteilung bei der Abfallwirtschaft eingegangen ist.

Altpapier 2

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