Anpassung der Abfallgebühren ab 2027 notwendig
Veröffentlicht von:
Veröffentlicht am:
Hohenlohekreis. Der Kreistag des Hohenlohekreises hat am Montag, 2. November 2026, über eine Anpassung der Abfallgebühren zum 1. Januar 2027 entschieden. Die Gründe für die Gebührenanpassung um 9,9 % sind neben Rückgängen bei den Verwertungserlösen und erhöhten Investitionsbedarfen für den Ausbau von Entsorgungsstandorten auch allgemeine Kostensteigerungen, beispielsweise für Transport und Entsorgung von Abfällen.
Die Abfallgebühren 2027 im Hohenlohekreis
Abfallgebühren werden als finanzielle Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen der Abfallentsorgung erhoben. Das Besondere an Gebühren ist, dass sowohl die Verwendung als auch die Berechnung gesetzlich festgelegt sind. Für Abfallgebühren sind die Grundlagen das Kommunalabgabengesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Auf diesen Grundlagen werden sich die durchschnittlichen Abfallgebühren für einen Vier-Personen-Haushalt im Hohenlohekreis von derzeit 258,20 € auf 283,79 € pro Jahr erhöhen. (Berechnungsgrundlage eines Vier-Personen-Haushaltes ist eine 80-Liter-Restmülltonne mit 12 Pflichtleerungen und eine 60-Liter-BioEnergieTonne.) Umgerechnet auf den Monatsbetrag liegt die Erhöhung bei rund 2,13 €. Auf das Jahr gerechnet liegen die Mehrkosten bei 25,59 €. Zum Vergleich: Die Spanne der Gebühren für einen Vier-Personen-Haushalt in Baden-Württemberg reichte im Vorjahr 2026 von 117 € bis 425 €, je nach Leistungen, die in diesen Gebühren inbegriffen sind.
Was sind die Gründe für den Anstieg der Abfallgebühren im Hohenlohekreis?
Im Jahr 2026 sind die Jahreserlöse verschiedener Abfallarten auf niedrigem Niveau stagniert. Gleichzeitig steigen auch für die Abfallwirtschaft die notwendigen Ausgaben: Als Flächenlandkreis sind die Transportkosten im Hohenlohekreis ein wesentlicher Faktor. Höhere Kraftstoffpreise machen sich im laufenden Jahr besonders stark bemerkbar.
Auch in den (Aus-)Bau von Grüngutplätzen und Recyclinghöfen muss die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis investieren: Die Bioabfallverordnung schreibt die Kontrolle des abgegebenen Grünguts und Reisigs auf Störstoffe vor. Hierfür ist es notwendig, ältere Plätze zu ertüchtigen und an die rechtlichen Vorgaben anzupassen. Zudem müssen auch bestehende Gebäude und Anlagen der Abfallwirtschaft Hohenlohekreis instandgehalten werden.
Maßnahmen zur Kostenreduzierung und zusätzlicher Einnahmen beschlossen
Mit Blick auf die Abfallgebühren gilt es, die Waage zu halten zwischen notwendigen und verzichtbaren Service-Leistungen auf der einen Seite sowie unumgänglichen und nicht akut erforderlichen Ausgaben auf der anderen Seite.
Bereits im September hatte der Kreistag in einer Klausurtagung über Maßnahmen zur Kostenreduzierung beraten. Die identifizierten Themen wurden im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Anfang Oktober 2026 vertieft. In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag folgende gebührenreduzierende Maßnahmen beschlossen, die bereits im Jahr 2027 zum Tragen kommen:
Die Abgabe von Grüngut und Reisig ist für Gewerbebetriebe ab dem Jahr 2027 nicht mehr kostenfrei möglich. Von dieser Regelung ausgenommen bleiben Anlieferungen aus privaten Gärten bis maximal fünf Kubikmeter durch Dienstleister. Eine entsprechende Vollmacht ist vom Auftraggeber auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Anzahl der Rücknahmeautomaten des Projektes „Jeder Tropfen zählt“ für Altspeisefett wird reduziert. Der Tausch der grünen Behälter ist künftig an den bekannten Recyclinghöfen und dem Wertstoffhof möglich.
Ab Frühjahr 2027 entfällt außerdem die Möglichkeit der Befreiung von der BioEnergieTonne. Diese ist als Ergänzung zum Gartenkompost immer sinnvoll, da gekochte Speisereste, Fleisch und Zitrusfrüchte auf dem Kompost unerwünscht sind und Schädlinge anziehen. Daher erwartet Haushalte ohne Biotonne in den kommenden Wochen ein Schreiben, das sie dazu auffordert, eine Tonne in der passenden Größe zu wählen.
Derzeit erhalten im Hohenlohekreis noch einige Haushalte mit Inkontinenzfall eine freiwillige Unterstützung des Landkreises in Form einer reduzierten Restmüllgebühr. Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Landkreises hatte der Kreistag bereits in seiner Sitzung im Juli 2026 beschlossen, diese Leistung zum 31. Dezember 2026 zu beenden.
Weiterhin wurde der Verkauf eines Gartensacks beschlossen, der 2027 starten wird. So haben Gartenbesitzer über die Zeit der wöchentlichen Biotonnenleerung hinaus die Möglichkeit, im Garten anfallendes Grüngut am Haus abholen zu lassen. Der Gartensack kann einfach neben der BioEnergieTonne zur Abfuhr durch das Entsorgungsunternehmen bereitgestellt werden.
Der Hohenloher Grüngutkompost wird ab 2027 nicht mehr kostenfrei zur Verfügung stehen. Ein Schritt hin zu mehr Gebührengerechtigkeit, denn nicht alle Bürgerinnen und Bürger besitzen einen Garten und können den Hohenloher Grüngutkompost nutzen, dessen Produktion bislang rein über die Abfallgebühren finanziert wurde.
Für Altmetall und Altholz aus dem Innenbereich sollen neue Verwertungswege erschlossen werden – etwa durch eine gezielte Sortierung oder eine Aufbereitung des Materials, um höhere Erlöse erzielen zu können.
Was bekommen die Bürgerinnen und Bürger des Hohenlohekreises neben der Abfuhr der Restmüll-, BioEnergie- und Altpapiertonne für ihre Gebühren?
- Sperrmüll: Pro Haushalt ist die Entsorgung von 2 m³ Sperrmüll im Jahr 2027 ohne Zuzahlung möglich.
- Recyclinghöfe: Auf dem Wertstoffhof und den Recyclinghöfen im Kreisgebiet können Wertstoffe ohne Zuzahlung abgeben werden, unter anderem auch Altholz aus dem Innenbereich und Bauschutt (mit AWH-Wertmarken und in begrenzten Mengen).
- Grüngutplätze: Auf Grüngutplätzen im Kreisgebiet können Reisig und/oder Grüngut in haushaltsüblichen Mengen ohne Zuzahlung ganzjährig abgeben werden.
- Problemstoffsammlung: Zweimal jährlich findet an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet eine Problemstoffsammlung ohne Zuzahlung statt (ausgenommen Altöl).
- Kostenlose Beratungen und Führungen durch Service-Personal der AWH.
- Unterrichtsbegleitende Besuche für Kindergärten und Schulen.
- Erstellung und Verteilung von Informationen über verschiedene Medien bis hin zur Nutzung der Abfall-App.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns an unter 07940 18-555 oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.