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Grüngutplätze

Um die Anforderungen der Bioabfallverordnung zu erfüllen, wird auf den Grüngut- und Reisigplätzen im Hohenlohekreis auf eine strikte Trennung von Reisig und Grüngut geachtet. Nur so kann der Bioabfall sinnvoll und effektiv weiterverwertet werden, indem aus

Grüngut und aus Reisig 
   
hochwertiger, wertvoller Humus gewonnen wertvoller erneuerbarer Brennstoff wird.

In den Abfallgebühren sind die Kosten für die Grüngutaufbereitung und der Erlös des Reisigs als Brennstoff in Biomasseheizkraftwerken einkalkuliert. Das heißt, wird Grüngut und Reisig vermischt, geht das Reisig als wichtige Energie- und Erlösquelle verloren, was sich langfristig auf die Abfallgebühren auswirkt.

Mit der Trennung von Grüngut und Reisig können Sie somit selbst erheblich zur Kostengestaltung der Abfallgebühren beitragen.

Ziel der Abfallwirtschaft ist es, durch die strikte Trennung von Grüngut und Reisig den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin eine kostenlose Abgabe auf den Grüngutsammelplätzen, Recyclinghöfen und dem Wertstoffhof Stäffelesrain zu ermöglichen.

Sie haben einen externen Dienstleister mit Arbeiten in Ihrem Garten beauftragt?

Für die kostenlose Anlieferung von Grüngut aus einem Privathaushalt durch einen Gewerbebetrieb muss auf dem Grüngutplatz das Formular Vollmacht Grüngutanlieferung externer Dienstleister vorliegen.  Bitte unterschreiben Sie diese Vollmacht Grüngutanlieferung externer Dienstleister und geben Sie diese Ihrem Dienstleister mit. Wir weisen darauf hin, dass der externe Dienstleister Ihnen in diesem Zusammenhang keine Entgelte für die Entsorgung berechnen darf.

Standorte und Öffnungszeiten der Grüngutplätze

Auf der Rückseite des Abfallkalenders und in der folgenden Grafik finden Sie die nächstgelegenen Grüngut- und Reisigplätze in Ihrer Umgebung.

Grüngut

Zum Grüngut gehören

  • reine Pflanzenabfälle aus Gärten, Parkanlagen und der Landschaftspflege
  • Laub, Grasschnitt und Unkraut
  • Schnittblumen
  • Hecken- und Strauchschnitt

Nicht zum Grüngut gehören

  • Tierstreu
  • Küchenabfälle

Reisig

Zum Reisig gehören

  • Baumschnitt

Nicht zum Reisig gehören

  • feuerbrandbelastetes Schnittgut
  • Rasenschnitt, Gras, Laub
  • Erde
  • Friedhofsabfälle
  • Abfälle aller Art
  • kein gehäckseltes Material, Hobelspäne oder Sägemehl
  • Wurzelstümpfe, dicke Äste (ab 10 Ø) und Baumstämme, diese können jedoch auf dem Grüngutplatz in Michelbach a.W. abgegeben werden.

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an unter 07940 18-555 oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Grüngutplätze

Übersicht aller Plätze in der Umgebung.

Betriebsordnung

Die Betriebsordnung gilt auf dem gesamten Gelände der Grüngutplätze und Recyclinghöfe
inklusive Nebenanlagen für alle Besucher, Benutzer und das Betriebspersonal.

Zu den Formularen

Ihre neunstellige Behälternummer finden Sie auf dem Aufkleber an der Tonnenseite.

Auf Ihrem Gebührenbescheid finden Sie neben der Behälternummer auch Ihre Vertragskontonummer.

Eigenkompostierung

Weiterführende Informationen zum Thema