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Gebühren für Gewerbetreibende

Der Anschluss an die kommunale Restabfallentsorgung ist auch für Gewerbetreibende gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig davon, wie viel Restabfall im Betrieb anfällt (§17 Absatz 1 Satz 2 KrWG). Wenn ein Betriebsstandort im Hohenlohekreis vorhanden ist, besteht die Pflicht, eine Restmülltonne zu beantragen. Die BioEnergieTonne kann optional beantragt werden. Die Höhe der Abfallgebühren richten sich dabei nach den Behältergrößen und setzen sich wie folgt zusammen:

  • Pflichtgebühr Restmülltonne (Grundgebühr + Leerungsgebühr) und

  • Jahresgebühr BioEnergieTonne (falls vorhanden)


  • Für Gewerbebetriebe gelten generell dieselben Regelungen wie für Haushalte, bei Abweichungen sind diese auf den entsprechenden Seiten vermerkt.

Mindestgebühr für Gewerbetreibende

Bei Kleingewerbebetrieben, freiberuflichen Tätigkeiten ohne eigene Betriebs-, Büro und Praxisräume und Tätigkeiten, die ausschließlich in der Wohnung betrieben werden, kann vom Erfordernis eines gesonderten Gewerbeabfallbehälters abgesehen werden. Die Entsorgung kann über den auf dem Grundstück vorhandenen Restmüllbehälter erfolgen. Es fällt dann nur eine Mindestgebühr an, welche die weiteren abfallwirtschaftlichen Leistungen abdeckt, die ebenfalls von Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden können.


  • Hinweis:
    Eine Teilnahme an einer Behältergemeinschaft ist für Gewerbetreibende nicht möglich.

Was sind Gewerbetreibende im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung?

Nach der Abfallwirtschaftssatzung des Hohenlohekreises werden alle Firmen, Organisationen, Einrichtungen, usw., zu Abfallgebühren veranlagt, bei denen gewerbliche Siedlungsabfälle anfallen.

Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten. Das heißt, dass beispielsweise Arztpraxen, Steuerberatungsbüros, Rechtsanwaltskanzleien, Versicherungsbüros, Vereinsheime, kirchliche und öffentliche Einrichtungen wie Behörden, Krankenhäuser, Freibäder, Schulen, Kindergärten, soziale Einrichtungen, Gaststätten, Hotels, Pensionen, usw. im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung zu den Gewerbebetreibenden zählen.

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an unter 07940 18-555 oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

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Aktuelle Gebührenübersicht

Hier finden Sie eine Aufstellung der aktuellen Gebühren zu unseren Abfallbehältern und Leerungen.

Bei den Gebühren für Restmüll- und BioEnergieTonne handelt es sich um Jahresgebühren, die Ihnen für den Folgezeitraum in Rechnung gestellt werden. 

Zusatzleerungen bei der Restmülltonne sowie Sonderleerungen der BioEnergieTonne werden mit dem nächsten Gebührenbescheid berechnet.

Zu den Formularen

Ihre neunstellige Behälternummer finden Sie auf dem Aufkleber an der Tonnenseite.

Auf Ihrem Gebührenbescheid finden Sie neben der Behälternummer auch Ihre Vertragskontonummer.