Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Was tun im Sterbefall?

Der Tod eines Menschen ist für sein Umfeld nie einfach und bringt leider auch einigen bürokratischen Aufwand mit sich. Nachfolgend wollen wir kurz darstellen, wie der Ablauf bei der AWH dazu aussieht.

Ist Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger verstorben, so erhalten wir die Information dazu über das Einwohnermeldeamt. Hatte die oder der Verstorbene eigene Tonnen, so werden diese in Folge dessen von uns ca. 14 Tage nach dem Sterbefall abgemeldet und dementsprechend von unserem Dienstleister abgeholt. Damit werden weitere anfallende Kosten vermieden, sodass eventuell vorhandene Restbeträge aus Gebührenzahlung den Hinterbliebenen zur Verfügung gestellt werden können. 

Hatte die oder der Verstorbene keine eigenen Tonnen und war Teilnehmer einer Behältergemeinschaft, muss sie oder er aktiv vom Verantwortlichen der Behältergemeinschaft abgemeldet werden, um weiter anfallende Kosten zu vermeiden.

Falls Sie an der Adresse der oder des Verstorbenen noch Tonnen benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir dies in die Wege leiten können. Eine Weiternutzung der Tonnen am bisherigen Standort ist aus abrechnungstechnischen Gründen leider nicht möglich. 

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns an unter 07940 18-555 oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.