Gebühren für Haushalte inkl. AWH-Servicekarte
Die Abfallgebühren für Haushalte im Hohenlohekreis
Die Abfallgebühren im Hohenlohekreis richten sich nach der Behältergröße und setzen sich wie folgt zusammen:
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Pflichtgebühr Restmüll (Grundgebühr + Leerungsgebühr) und
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Jahresgebühr BioEnergieTonne BETty
Sie können Ihren Abfallbehälter für Ihren Haushalt alleine nutzen oder eine Behältergemeinschaft gründen. Dies ist nur für Privathaushalte im selben Gebäude und mit gleicher Hausnummer möglich. Hierzu fällt pro zusätzlichem Haushalt ein Behältergemeinschaftszuschlag an. Die Höhe des Zuschlags entnehmen Sie bitte der Gebührenübersicht.
Die Abfallgebühren enthalten folgende Leistungen
- Erfassung und Entsorgung von Restmüll und Sperrmüll
- Erfassung und Verwertung von wiederverwertbaren Abfällen, z. B. Altpapier, Bioabfall, Grüngut
- Problemstoff- und Altölsammlung
- Betrieb und Nutzung der Grüngutplätze
- Betrieb und Nutzung der Recyclinghöfe
- Betrieb und Nutzung Wertstoffhof Stäffelesrain in Kupferzell-Beltersrot
- Öffentlichkeitsarbeit
Der Abfallgebührenbescheid
Ende Januar eines jeden Jahres verschickt die Abfallwirtschaft die Gebührenbescheide per Post mit einer Vorauszahlung der Abfallgebühren für das laufende Jahr. Auf dem Gebührenbescheid sind außerdem Zusatzleerungen (Leerungsgebühr) der Restmülltonne sowie ggf. Sonderleerungen im Rahmen der Qualitätsoffensive und die Transportkostenpauschale bei Sperrmüllabholung vom Vorjahr abgerechnet.
AWH-Servicekarte und Marken
Die Annahme der Freimengen von Sperrmüll, Altholz und Bauschutt wird im Hohenlohekreis mit der AWH-Servicekarte und den jeweiligen Marken geregelt. Die AWH-Servicekarte wird Ihnen mit dem Gebührenbescheid Ende Januar zugesandt.
Mit der AWH-Servicekarte und den dazugehörigen Abfallmarken bekommt jeder Gebührenzahler ein festes Kontingent an haushaltsüblichen Freimengen für Bauschutt, Altholz (aus dem Innenbereich, A1-A3) und Sperrmüll zugewiesen.
Mit der AWH-Servicekarte ist eine kostenlose Anlieferung von haushaltsüblichen Mengen der Abfallarten Bauschutt und Altholz (aus dem Innenbereich, A1-A3) auf allen großen Recyclinghöfen sowie dem Wertstoffhof Stäffelesrain möglich.
Bitte beachten Sie die angegebenen Mengenbegrenzungen!
Mehrmengen können auf dem Wertstoffhof Stäffelesrain in Kupferzell-Beltersrot gegen Gebühr angeliefert werden. Informationen zur Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Mit der AWH-Servicekarte ist eine kostenlose Anlieferung von maximal 2 Kubikmetern Sperrmüll auf dem Wertstoffhof Stäffelesrain sowie auf den großen Recyclinghöfen in Öhringen, Niedernhall und Schöntal-Bieringen möglich.
Auf den großen Recyclinghöfen gelten für Sperrmüll die folgenden Maximalmaße: 2 Meter Breite, 80 Zentimeter Tiefe und 45 Zentimeter Höhe.
Mehrmengen können auf dem Wertstoffhof Stäffelesrain in Kupferzell-Beltersrot gegen Gebühr angeliefert werden. Informationen zur Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte der Übersicht.
Die Annahme von Sperrmüll auf weiteren Recyclinghöfen ist in Planung und wird über die Medien bekanntgegeben.
Die Abholung von Sperrmüll kann mit den Sperrmüllkarten aus dem Abfallkalender bequem angemeldet werden. Um die Sperrmüllkarte nutzen zu können, müssen je nach Volumen ein bis zwei gültige Sperrmüllmarken aufgeklebt werden. Für die Abholung wird eine Transportkostenpauschale je Anfahrt erhoben, die im Folgejahr mit dem Gebührenbescheid abgerechnet wird. Die Höhe der Pauschale entnehmen Sie bitte der allgemeinen Gebührenübersicht.
Die Anlieferung von Sperrmüll ist auf dem Wertstoffhof Stäffelsrain sowie den großen Recyclinghöfen Öhringen, Niedernhall und Schöntal-Bieringen möglich. Bei Anlieferung muss die AWH-Servicekarte vorgezeigt und die Sperrmüllmarke bzw. -marken abgegeben werden.
Mehrmengen von Sperrmüll werden auf dem Wertstoffhof Stäffelesrain gegen Gebühr angenommen. Ihre Sperrmüllkarten finden Sie in Ihrem Abfallkalender. Eine Weitergabe der Marken ist nicht möglich.
Eine Auflistung, was zu Sperrmüll zählt, finden Sie in unserer Sortierhilfe, dem Abfall-ABC oder im Abfallkalender.
Die Anlieferung von Altholz aus dem Innenbereich (A1-A3) ist auf den großen Recyclinghöfen und dem Wertstoffhof Stäffelsrain unter Vorlage der AWH-Servicekarte und der dazugehörigen Marke möglich. Die entsprechenden Abfallmarken mit den Freimengen werden dabei einbehalten.
Mehrmengen von Altholz (A1-A3) werden auf dem Wertstoffhof Stäffelesrain gegen Gebühr angenommen.
Altholz sind Holzprodukte und Gebrauchthölzer, die zu Abfall geworden sind. Holz kann aufgrund seiner vielfältigen Einsatzbereiche unterschiedlich belastet sein. Aus diesem Grund wird es nach Herkunftsbereich in 4 Klassen eingeteilt.
Holz aus dem Wohnbereich (A1-A3)
Es handelt sich hierbei um unbehandelte oder geringfügig behandelte Holzwerkstoffe mit Beschichtung und Anstrichen z. B. zerlegte Altmöbel, Innentüren, beschichtete Pressspan- oder Holzfaserplatten (OSB-Platten) sowie nicht verunreinigte Paletten.
Altholz (A1-A3) wird auf den großen Recyclinghöfen und dem Wertstoffhof Stäffelesrain angenommen.
Holz aus dem Bau- und Außenbereich (A4)
Dieses Holz wird im Bau- und Außenbereich eingesetzt und ist deshalb mit witterungsbeständigen Farben und Lacken versehen. Aufgrund dessen zählt es zu den gefährlichen Abfällen und muss einer aufwendigeren Entsorgung zugeführt werden. Beispiele hierfür sind: imprägnierte Hölzer, Bau- und Konstruktionshölzer (Fensterrahmen und Außentüren, Masten, Palisaden, Jägerzäune, Eisenbahnschwellen).
Altholz (A4) wird ausschließlich auf dem Wertstoffhof Stäffelesrain gegen Gebühr angenommen.
Die Anlieferung von Bauschutt ist auf den großen Recyclinghöfen und dem Wertstoffhof Stäffelsrain unter Vorlage der AWH-Servicekarte und der dazugehörigen Marke möglich. Die entsprechenden Abfallmarken mit den Freimengen werden dabei einbehalten.
Mehrmengen von Bauschutt werden nur auf dem Wertstoffhof Stäffelesrain gegen Gebühr angenommen. Größere Mengen (über 0,5 bis zu 4 Kubikmeter) an Bauschutt können über die Erd- und Bauschutt-Deponie kostenpflichtig entsorgt werden. Bei größeren Mengen ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 0160 7618213 empfehlenswert, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Was gehört zum Bauschutt?
Mauerwerk (auch mit Putz- und Gipsresten), Beton, Mörtel, Steine, Ziegel, Kies und Fliesen, ausgehärtete Reste von Zement, Gips, Estrich (ohne Verpackung), zerkleinerte Sanitärkeramik (ohne Anbauteile) und Keramikteile aller Art wie Tontöpfe, Teller oder Tassen.
Nicht zu Bauschutt gehören
Tapeten, Gipskarton, Baukehricht, Abbruchmaterial mit Stroh, Spreu, Torf, Holzteile oder Sägemehl, Dachpappe, Material aus Brandschäden, asbesthaltige Produkte (z. B. Eternitplatten, Blumentröge, Wandverkleidungen), Fenster-/Isolierglas, Trinkgläser, Spiegel, Glasscheiben und Erde.
Hintergründe der Servicekarte
Die Entsorgungskosten, vor allem für Bauschutt, Altholz und Sperrmüll, sind eklatant gestiegen. Das liegt zum einen daran, dass die Entsorgungsbetriebe höhere Preis verlangen. So sind seit 2017 beispielsweise die Kosten für die Entsorgung von Bauschutt um 72 Prozent gestiegen.
Zum anderen ist die Summe der kostenlos angenommenen Mengen von Bauschutt, Altholz und Sperrmüll auf den Recyclinghöfen sowie dem zentralen Wertstoffhof in Kupferzell-Beltersrot in den vergangenen Jahren so stark gestiegen, dass dringend gegengesteuert werden musste. Dennoch möchte man den Bürgerinnen und Bürgern die kostenlose Abgabe haushaltsüblicher Mengen ermöglichen. Dies ist durch die Servicekarte gewährleistet und wird von der Pflichtgebühr abgedeckt.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie uns an unter 07940 18-555 oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
Aktuelle Gebührenübersicht
Hier finden Sie eine Aufstellung der aktuellen Gebühren zu unseren Abfallbehältern und Leerungen.
Bei den Gebühren für Restmüll- und BioEnergieTonne handelt es sich um Jahresgebühren, die Ihnen für den Folgezeitraum in Rechnung gestellt werden.
Zusatzleerungen bei der Restmülltonne sowie Sonderleerungen der BioEnergieTonne werden mit dem nächsten Gebührenbescheid berechnet.
Mengenbegrenzungen
zu Anliefermengen aller Recyclinghöfe im Hohenlohekreis