
Mitarbeiter der Gemeinde Schöntal trauten ihren Augen kaum, als sie in der Nähe eines Lagerplatzes in Oberkessach am Straßenrand des Kapellenweges auf eine ganze LKW-Ladung Boden und Steine mit Fremdstoffen, wie z. B. Bauschutt, trafen. Der Verursacher war nicht auffindbar und so wurde schnell klar, dass sich hier ein Umweltsünder um die Kosten für die ordentliche Entsorgung drücken wollte.
„Wir haben den Wildmüllfund der Polizei gemeldet und uns mit der Abfallwirtschaft in Verbindung gesetzt, um die ordnungsgemäße Entsorgung dieser großen Menge an Bodenaushub und Baustellenabfällen zu gewährleisten“, berichtet Joachim Scholz, Bürgermeister der Gemeinde Schöntal. „Der Verursacher macht es sich einfach und wälzt die Kosten auf die Allgemeinheit ab.“ Etwa 7 Meter lang, 4,5 Meter breit und bis zu 1,6 Meter hoch ist das Haufwerk, das Unbekannte zurückgelassen haben. Die Menge entspricht der Ladung eines klassischen LKW mit Kippfunktion, wie sie oft auf Baustellen eingesetzt werden.
„Gerne arbeiten wir mit der Gemeinde Schöntal Hand in Hand, um diese große Menge Wildmüll schnellstmöglich fachgerecht zu entsorgen“, so Christoph Bobrich, Geschäftsführer der Abfallwirtschaft Hohenlohekreis. „Derzeit überprüft ein Labor entsprechende Proben des Fundes, um herauszufinden, welche Stoffe enthalten sind, und ob wir diesen Wildmüll auf die Erd- und Bauschutt-Deponie des Hohenlohekreises bringen dürfen“, erklärt Susanne Dommerich von der Erd- und Bauschutt-Deponie. „Aufgrund der unbekannten Herkunft des Bodenmaterials mit Bauschuttanteilen müssen wir auch auf einen möglichen Asbestgehalt prüfen. Die Kosten allein für die Beprobung belaufen sich auf mehr als 1.500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.“
Bis die genauen Analyseergebnisse vorliegen, verbleibt die große Menge Wildmüll abgesperrt an Ort und Stelle. Nach der Auswertung kann das Material auf eine Deponie mit entsprechender Deponieklasse gebracht werden.
Wird der Verursacher gefunden, erwartet ihn je nach genauer Zusammensetzung des entsorgten Abfalls ein empfindliches Bußgeld. Sollte asbesthaltiger Bauschutt oder andere gefährliche Abfälle enthalten sein, kann bei einer Verurteilung sogar eine Haftstrafe drohen.



