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Anpassung der Abfallgebühren ab 2025 notwendig

awh logodaten rgbHohenlohekreis: Der Kreistag des Hohenlohekreises hat am Montag, 4. November 2024, über eine Anpassung der Abfallgebühren zum 1. Januar 2025 entschieden. Damit werden die Abfallgebühren im Landkreis erstmals seit 2020 an die stark gestiegenen Kosten angepasst. Neben allgemeinen Kostensteigerungen mussten auch Rückgänge bei den Verwertungserlösen und die gesetzlich vorgeschriebene CO2-Steuer für den Transport und die Verbrennung von Abfällen bei der Gebührenkalkulation mit eingerechnet werden. 

Abfallgebühren erfassen die tatsächlichen Kosten – Gebührenerhöhungen und Senkungen sind daher die Regel

Die Erhebung der Abfallgebühren ist in Baden-Württemberg im Kommunalabgabengesetz (KAG) detailliert geregelt. Die Gebühren sollen demnach so gestaltet werden, dass sich daraus nachhaltige Anreize zur Vermeidung und Verwertung sowie zur Abfalltrennung ergeben. Bei der Gebührenbemessung sollen auch die Kosten der Beratung und Aufklärung über Abfallvermeidung und Abfallverwertung berücksichtigt werden. Für die konkrete Jahresgebühr muss deshalb jährlich eine Prognose aufgestellt werden. In der Regel liegen die tatsächlichen Gebühreneinnahmen dann etwas über oder unter den prognostizierten Kosten. Gewinne oder Verluste aus Gebühreneinnahmen dürfen allerdings nicht entstehen. Das Kommunalabgabengesetz sieht deshalb für diesen Ausgleich eine Gebührensenkung oder -erhöhung in einem Zeitraum von fünf Jahren vor. Damit wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger auch nur die Kosten tragen müssen, die tatsächlich anfallen. In den vergangenen Jahren konnte eine Gebührenerhöhung mittels Auflösung von gebührenrechtlichen Überschüssen vermieden werden. Auch für 2025 wurden gebührenrechtliche Überschüsse aufgelöst und damit die Gebührenerhöhung abgefedert. Diese reichen aber nicht mehr aus, um die Gebühren stabil zu halten.

 

Die Abfallgebühren im Hohenlohekreis liegen im landesweiten Mittelfeld

Die durchschnittlichen Abfallgebühren für einen Vier-Personen-Haushalt im Hohenlohekreis werden sich von derzeit 215,40 € Euro auf neu 236,08 € Euro pro Jahr erhöhen. (Berechnungsgrundlage eines Vier-Personen-Haushaltes ist eine 80-Liter-Restmülltonne mit 12 Pflichtleerungen und eine 60-Liter-BioEnergieTonne.) Umgerechnet auf den Monatsbetrag liegt die Erhöhung bei 1,72 €. Dies entspricht in etwa dem Preis einer Butterbrezel. Aufs Jahr gerechnet liegen die Mehrkosten bei 20,68 €.

Trotz dieser Gebührenerhöhung liegt der Hohenlohekreis weiterhin im landesweiten Mittelfeld. Die Spanne der Gebühren für einen Vier-Personen-Haushalt in Baden-Württemberg reichte in 2024 von 112 € bis 406 €, je nach Leistung, die in diesen Gebühren inbegriffen sind.

 

Was sind die Gründe für den Anstieg der Abfallgebühren im Hohenlohekreis?

Im Jahr 2024 fällt der Jahreserlös deutlich geringer aus als in den Jahren zuvor. Dies lag unter anderem an geringeren Erlösen bei verschiedenen Abfallarten: Beispielsweise sanken die Erlöse des gesammelten Altpapiers von 2021 (113.000,00 €) auf 2024 (30.000,00 €) drastisch um rund 83.000,00 €.

Als Flächenlandkreis sind die Transportkosten im Hohenlohekreis ein wichtiger Faktor. Höhere Kraftstoffpreise machen sich seit mehreren Jahren stark bemerkbar.

Auch in den (Aus-)Bau von Grüngutplätzen und Recyclinghöfen muss die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis investieren: Aufgrund von gekündigten Pachtverträgen muss beispielsweise der Recyclinghof Dörzbach neu gebaut werden.

Doch auch bestehende Gebäude und Anlagen müssen instandgehalten werden.

Relativ neu ist die CO2-Steuer: Sie wird seit 2023 für den Transport und die Verbrennung von Abfall erhoben und wurde bereits 2024 deutlich erhöht. Im Jahr 2025 fallen pro Gewichtstonne Sperrmüll 24 € CO2-Steuer an, für Restmüll sind es 12 € pro Tonne.

 

Abfall trennen und sparen

Die Pflichtgebühr für die Restmülltonne ist der Basisbetrag und deckt neben den Abholungen der Tonnen am Wohnort auch eine Vielzahl abfallwirtschaftlicher Leistungen ab (siehe unten). In der Pflichtgebühr sind 12 Leerungen für die Restmülltonne bereits enthalten. Zusätzliche Leerungen werden mithilfe des eingebauten Chips über den Gebührenbescheid im Folgejahr abgerechnet. Für die BioEnergieTonne BETty fällt hingegen nur eine einmalige Jahresgebühr, unabhängig der Anzahl der Leerungen, an. Die Nutzung der BETty hat einen klaren Vorteil: Wer Bioabfälle trennt und in der BioEnergieTonne sammelt, kommt mit weniger Leerungen der Restmülltonne aus und kann damit Geld sparen. Aber Achtung: Nur, wenn der Bioabfall korrekt getrennt ist, kann aus ihm wieder wertvoller Kompost werden und die Gebühren werden geschont. Gemeinsam mit der grünen Tonne, in der Altpapier und Kartonagen gesammelt werden, komplettiert sich das Spektrum der Wertstofferfassung und -abholung im Hohenlohekreis.

 

Was bekommen die Bürgerinnen und Bürger des Hohenlohekreises neben der Abfuhr der Restmüll-, BioEnergie- und Altpapiertonne für ihre Gebühren?

  • Sperrmüll: Pro Haushalt ist die Entsorgung von 2 m³ Sperrmüll jährlich ohne Zuzahlung möglich.
  • Recyclinghöfe: Auf dem Wertstoffhof und den Recyclinghöfen im Kreisgebiet können Wertstoffe ohne Zuzahlung abgeben werden, unter anderem auch Altholz aus dem Innenbereich und Bauschutt (mit AWH-Wertmarken und in begrenzten Mengen).
  • Grüngutplätze: Auf Grüngutplätzen im Kreisgebiet können Reisig und/oder Grüngut in haushaltsüblichen Mengen ohne Zuzahlung ganzjährig abgeben werden.
  • Problemstoffsammlung: Zweimal jährlich findet in allen Gemeinden/Teilgemeinden eine Problemstoffsammlung ohne Zuzahlung statt (ausgenommen Altöl).
  • kostenlose Beratungen und Führungen durch Service-Personal der AWH
  • unterrichtsbegleitende Besuche für Kindergärten und Schulen
  • Nutzung der Abfall-App

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