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Abfallentsorgung bei privaten Haushalten mit Corona-infizierten Patienten oder Patienten unter Quarantäne

AWH LogoPflicht zur Mülltrennung bei diesen Haushalten weitgehend aufgehoben

Hohenlohekreis: Das Corona-Virus macht auch vor der Abfallentsorgung nicht halt. Deshalb hat das Umweltministerium Baden-Württemberg in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut Hygienemaßnahmen veröffentlicht.

Entsprechend dieser Hygienemaßnahmen gibt die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis folgende Informationen zur Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten mit Corona-infizierten Patienten:

Abfälle, die zwischengelagert werden können, wie z.B. Verpackungsabfälle, Altpapier, Glas und Batterien sollen separat gesammelt werden. In diesen Abfällen sind wertvolle Rohstoffe, die auch später, nach der häuslichen Quarantäne, noch richtig entsorgt werden können. Alle anderen Abfälle in diesen Haushalten, die entsorgt werden müssen, gehören in die Restmülltonne (schwarze Tonne), z.B.: häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle); Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden; Taschentücher, Aufwischtücher; Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln); Schutzkleidung und Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen. Über die Restmülltonne werden diese Abfälle der Verbrennung zugeführt.

Damit ist die Pflicht zur Mülltrennung bei diesen Haushalten weitgehend aufgehoben. „Diese Maßnahmen sind wichtig! Zum eigenen Schutz, aber auch zum Schutz der Müllwerker, um die Ansteckungsgefahr bei kontaminierten Abfällen soweit es geht zu reduzieren“, so die Betriebsleiterin der Abfallwirtschaft Silvia Fritsch. Diese Regelung gilt, bis beim betroffenen Haushalt die Quarantäne beendet ist. Danach greift wieder die reguläre Pflicht zur Mülltrennung.

Vorsichtsmaßnahmen für die Restmülltonne

Bei der Entsorgung von kontaminierten Abfällen über die Restmülltonne sind folgende Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen:

  • Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden
  • Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen, um die Tropffreiheit zu gewährleisten. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden
  • Alle Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit diesem beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind
  • Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Abfalltonnen oder Container bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).

Weitere Informationen stehen auf der Homepage der Abfallwirtschaft www.abfallwirtschaft-hohenlohekreis.de und sind in der Abfall App eingepflegt. Sie ist immer aktuell und steht in den gängigen App-Stores unter dem Namen „Abfallinfo HOK“ kostenlos zum Download zur Verfügung. Gerne berät das Team der Service-Hotline telefonisch unter 07940 18-555.

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